Vorinstallationsentwurf für Version 1.0
Satzung des Vereins.
Dieser Text ist der Entwurf, der auf der Gründungsversammlung besprochen werden soll; Es handelt sich nicht um eine eingetragene Schlusssatzung.
# KEMER BOUTIQUE UND KLEINER UNTERKUNFTSUNTERNEHMENSVERBAND
## VEREINSORDNUNG – ENTWURF v1.0 (16.08.2026)
> **Dies ist ein Entwurf.** Vereinsgesetz Nr. 5253, Vereinsverordnung und türkisches Zivilgesetzbuch
> Musterstatut der Generaldirektion für zivilgesellschaftliche Beziehungen, basierend auf den Artikeln 56–100 des Gesetzes
> Erstellt basierend auf. **Vor der Gründungsmitteilung ein Anwalt und ein Finanzberater in Antalya
> sollte vom Berater überprüft werden.** Jedes Element in eckigen Klammern „[…]“.
> Es handelt sich um einen offenen Punkt, der auf der Gründungsversammlung vom 17.–18. September 2026 entschieden werden muss.
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### ARTIKEL 1 – NAME UND SITZ DES VEREINS
**Name des Vereins:** „Kemer Boutique and Small Accommodation Enterprises Association“.
Sein Kurzname ist **KEBOD**.
**Sitz des Vereins:** Kemer / ANTALYA. Die Filiale [wird nicht eröffnet / darf eröffnet werden].
> **Anmerkung (Name):** Gemäß Artikel 28–29 des Vereinsgesetzes leitet sich der Name von den Namen bestehender Vereine ab.
> muss unterscheidbar sein. **„Türke“, „Türkiye“, „National“, „Republik“, „Atatürk“,
> Die Worte „Mustafa Kemal“, „Märtyrer“ und „Gazi“** mit **Genehmigung des Innenministeriums**
> kann verwendet werden (Art.28; „Märtyrer“ und „Veteran“ wurden durch Gesetz Nr. 7196 hinzugefügt); in diesem Namen
> keiner davon wurde verwendet. E-Government „Anfrage zum gleichnamigen Verein“ vor der Gründungsmeldung
> Namenskonflikt mit dem Dienst sollte überprüft werden. Alternative Namen:
> „Kemer Boutique Hotels Association“, „Kemer Small Hoteliers and Operators Association“.
> **Achtung:** „Kemer Small Hoteliers and Pensioners Association (KOPD)“ wurde 1999 gegründet
> 2004 in KETOB umgewandelt; Es sollte eine Auswahl getroffen werden, die keine Verwechslungen mit diesen Namen hervorruft.
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### ARTIKEL 2 – ZWECK DES VEREINS UND ARBEITSTHEMEN, ARBEITSFORMEN UND TÄTIGKEITSBEREICH
**2.1 Zweck.** Verein; Bezirk Kemer und seine Stadtteile (Kemer-Zentrum, Çamyuva, Beldibi, Göynük,
tätig innerhalb der Grenzen von Tekirova, Kiriş, Aslanbucak, Kuzdere, Çıralı-Ulupınar)
**Boutique-Hotel, kleines Hotel, Apart-Hotel, Hostel und ähnliche kleine Unterkünfte
Zum Schutz der gemeinsamen beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Rechte und Interessen der Unternehmen** und
sich entwickeln; Qualifikation, Servicequalität und Nachhaltigkeitsstandards dieser Unternehmen
erheben; öffentliche Institutionen und Organisationen, lokale Regierungen, Berufsverbände und Nichtregierungsorganisationen
Es wurde gegründet, um diese Unternehmen vor den Organisationen zu vertreten.
**2.2 Arbeitsgegenstände und Formen.** Zur Erreichung des Vereinszwecks ist Folgendes erforderlich
Arbeitet zu Themen:
a) **Repräsentation und Interessenvertretung.** Bezirksgouverneur Kemer, Kemer
Gemeinde, Stadtverwaltung von Antalya, Gouverneursamt von Antalya, Provinzdirektion für Kultur und Tourismus,
Ministerium für Kultur und Tourismus, Türkische Agentur für Tourismusförderung und -entwicklung (TGA), Antalya
Industrie- und Handelskammer (ATSO), Kemer-Handwerkskammer und andere relevante Institutionen
vorher vertreten; **in Fachkommissionen des Gemeinderats, des Stadtrats, der Provinz und
Mitgliedschaft und Vertretung in regionalen Tourismusverbänden und ähnlichen Gremien, Kommissionen und Plattformen
beantragen, teilnehmen**; Zur Präsentation von Meinungen, Berichten und Vorschlägen.
b) **Gesetzgebung und rechtliche Unterstützung.** Mitglieder interessieren sich für Tourismus, Lizenz, Zertifizierung, Brandschutz,
zu Arbeits- und Sozialversicherungs-, Steuer-, Umwelt- und Datenschutzgesetzen
informieren; Organisation von Informationstreffen; lassen Sie sich von Experten beraten; Ihre Mitglieder
Um rechtliche Schritte einzuleiten, Klagen einzureichen und Klagen in Angelegenheiten einzureichen, die das gemeinsame Interesse betreffen
beitreten.
c) **Projekt- und Förderanträge.** **Gemäß der einschlägigen Gesetzgebung ist der Verein zur „Mitarbeit“ berechtigt.
Handelsministerium in seiner Eigenschaft als „Organisation“, „Begünstigter“, „Antragsteller“ oder „Projektpartner“,
Ministerium für Industrie und Technologie, Ministerium für Kultur und Tourismus, KOSGEB, Entwicklung des westlichen Mittelmeerraums
Agentur (BAKA), türkische Nationalagentur, Europäische Union und andere nationale und internationale Agenturen
Beantragung von Zuschüssen, Unterstützungs- und Anreizprogrammen, die von Quellen bereitgestellt werden,
im Auftrag seiner Mitglieder durchzuführen und zu koordinieren.** Zu diesem Zweck sind das Projektbüro und Arbeitskreise zuständig
zu erstellen.
d) **Schulung und qualifiziertes Personal.** Front Office, Housekeeping, Küche, Service, digital
Marketing, Gästebetreuung, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit und Fremdsprachen
Organisation von Schulungen, Kursen, Seminaren und Zertifikatsprogrammen in ihren Fachgebieten; Tourismusberuf
Praktika, berufsbegleitende Schulungen und Qualifizierungsprogramme an Gymnasien, Universitäten, İŞKUR und MEB
kooperieren; Schaffung eines saisonalen Personalpools.
e) **Gemeinsame Versorgung und Kostensenkung.** Von Mitgliedern benötigte Waren und Dienstleistungen
(Wäsche, Lebensmittel, Reinigung, Energie, Versicherungen, Software, Zertifizierung und Auditierung
Treffen von **Rahmenverträgen** mit Lieferanten (einschließlich Dienstleistungen), Großeinkauf und Kollektiv
Organisation von Inspektionsorganisationen.
> **WETTBEWERBSBEGRENZUNG (siehe Artikel 26):** Diese Aktivität steht in keinem Zusammenhang mit den Verkäufen von Mitgliedern.
> Preise, Diskontsätze, Kapazitäten oder Kunden-/Marktanteile
> darf keine Entschlossenheit beinhalten.
f) **Förderung und Marketing.** Partner für die Förderung der Region und Kleinunterkünfte
visuelle und inhaltliche Produktion, gemeinsame digitale Präsentation, Messe- und Werbeorganisationen
Beteiligung, Presse- und Influencer-Hospitality-Programme, Reiseveranstalter und Reisen
Entwickeln Sie Agenturbeziehungen.
g) **Daten und Forschung.** Die von den Mitgliedern auf freiwilliger Basis erhobenen Daten werden **anonymisiert
und aggregierte** Belegung, durchschnittliche Aufenthaltsdauer, Marktverteilung und Kostenindikatoren
Erstellen von Berichten; Erstellung und Veröffentlichung regionaler Tourismusstatistiken.
> **WETTBEWERBSGRENZE:** Die Daten stammen nur aus vergangenen Zeiträumen und stammen von mindestens [3] Unternehmen.
> auf eine Art und Weise, die nicht nach Unternehmen getrennt erfolgt und durch einen unabhängigen Dritten erfolgt
> werden zusammengestellt und veröffentlicht. Aktuelle oder zukünftige Preisinformationen können nicht erfasst werden
> kann nicht geteilt werden.
h) **Qualität und Zertifizierung.** Freiwillige Qualitäts- und Nachhaltigkeitsgrundsätze für Mitglieder
bestimmen; Im Rahmen des türkischen Umwelt- und Kulturnachhaltigkeitsprogramms
Gemeinsame Beratung und gemeinsame Auditorganisation für Mitglieder in Zertifizierungsprozessen
sicherstellen; Vereinsmitgliedsplaketten und freiwillige Gütezeichen zu erstellen und zu verwenden
seine Grundsätze durch Verordnung zu regeln.
i) **Solidarität.** Um soziale und berufliche Solidarität unter den Mitgliedern zu entwickeln; treffen,
Organisation von Mahlzeiten, Ausflügen und ähnlichen Veranstaltungen; in Krisen- und Katastrophensituationen (Feuer, Überschwemmung,
Einrichtung eines gemeinsamen Kommunikations- und Kooperationsmechanismus (Epidemie, Sicherheitsvorfälle).
j) **Institutionelle Beziehungen.** In- und ausländische Vereine, Verbände, Verbände mit ähnlichen Zwecken
Mitglied in Stiftungen, Gewerkschaften und Plattformen werden, mit ihnen zusammenarbeiten, gemeinsame Projekte durchführen;
Eine Föderation zu gründen oder einer bestehenden Föderation beizutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
**Die Mitgliedschaft in anderen Verbänden, Gewerkschaften oder Kammern schließt die Mitgliedschaft im Verein nicht aus.
(Doppelmitgliedschaft ist ausdrücklich gestattet).**
j-bis) **Vertretung in Gremien und Kommissionen.** Stadtrat (Artikel 76 des Gesetzes Nr. 5393), Gemeinde
Fachkommissionen (Artikel 24), Bezirks-/Provinztourismuskommissionen und -ausschüsse sowie touristische Infrastrukturdienste
An den Aktivitäten der Gewerkschaft teilnehmen, Mitgliedschaft und Vertretung darin beantragen, Stellungnahmen und Berichte abgeben.
k) Zum Erwerb der zur Erreichung des Zwecks erforderlichen beweglichen und unbeweglichen Sachen,
vermieten, verkaufen; Eröffnung von Restaurants, Büros und Einrichtungen; Wirtschaftsunternehmen, Wahlurne und Plattform
erstellen; Annahme von Spenden und Sammeln von Hilfsgeldern im Einklang mit der Gesetzgebung.
**2.3 Tätigkeitsbereich:** Der Verein ist in den Bereichen **Tourismus, Beherbergung und berufliche Solidarität** tätig.
Sie ist im In- und Ausland tätig.
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### ARTIKEL 3 – RECHT AUF MITGLIEDSCHAFT UND MITGLIEDSCHAFTSVERFAHREN
**3.1 Allgemeiner Zustand.** Handlungsfähigkeit besitzen und die Ziele und Grundsätze des Vereins übernehmen
Jede Person und Person, die sich bereit erklärt, in dieser Richtung zu arbeiten und die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllt
Die juristische Person hat das Recht, Mitglied dieses Vereins zu werden. Es können jedoch auch ausländische natürliche Personen Mitglied werden
Um berechtigt zu sein, muss man auch das Recht haben, sich in der Türkei niederzulassen. Für die Ehrenmitgliedschaft
Diese Bedingung ist nicht erforderlich.
**3.2 Mitgliedschaftsarten.**
**a) Hauptmitglied (hat Stimmrecht):** Unterkunft, die die Qualifikationskriterien in Artikel 3.3 erfüllt
Die reale Person, die Eigentümer, Mieter/Betreiber des Unternehmens **oder** die juristische Person ist, die das Unternehmen betreibt
Person. **Pro Unternehmen wird nur eine Hauptmitgliedschaft vergeben.**
**b) Fördermitglied (kein Stimmrecht):** Vereinsmitglied, das die Qualifikationskriterien nicht erfüllt
mit Beherbergungs-, Verpflegungs-, Reise-, Transfer- und ähnlichen Tourismusbetrieben, die seinen Zweck unterstützen
reale Personen; **auch weil er nicht das Recht hat, sich in der Türkei niederzulassen (Aufenthaltserlaubnis)
Ausländische Unternehmer, die nicht Mitglied werden können.** Sie haben Rederecht in der Generalversammlung, jedoch kein Stimmrecht.
kann nicht in die Organe gewählt werden.
**c) Ehrenmitglied (kein Stimmrecht):** Geschäftsführung an Personen, die sich um den Verein außerordentlich verdient gemacht haben.
Sie wird durch Beschluss des Vorstandes erteilt. Zahlt keine Beiträge.
**3.3 Tatsächliche Qualifikationskriterien für die Mitgliedschaft (Bestimmung zum Schutz der Identität des Vereins).**
Um Hauptmitglied zu werden, muss das Unternehmen:
1. Es ist innerhalb der Grenzen des Bezirks Kemer tätig.
2. Besitz des erforderlichen Dokuments oder der erforderlichen Lizenz für die Aktivität (Tourismus-Unternehmenszertifikat, einfach
Zertifikat für Unterkunftstourismusmanagement oder Gewerbe- und Arbeitslizenz)
3. **Die Anzahl der Zimmer überschreitet nicht [60], die Anzahl der Betten überschreitet nicht [120]** und **Fünf-Sterne-Hotel oder
Nicht in der Resortklasse** sein,
4. Unter der Marke einer Hotelkette oder -gruppe mit mehr als [3] Einrichtungen in Türkiye
nicht in Betrieb
Es muss **alle** Bedingungen erfüllen.
> **WARUM DIESER ARTIKEL:** Aus der kleinen Hoteliervereinigung, die 1999 in Kemer gegründet wurde, wurde 2004 ein großes Hotel.
> änderte seinen Zweck und Namen unter Beteiligung der Einrichtungen (60 Mitglieder der heutigen KETOB).
> 43 sind Fünf-Sterne-Hotels). Dieser Artikel ist das einzige Strukturelement, das die Wiederholung derselben Übernahme verhindert.
> ist Schutz. Eine Lockerung des Kriteriums gilt als **Verordnungsänderung** gemäß Artikel 24 und
> Erfordert **2/3-Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder** in der Generalversammlung.
**3.3-bis Verpflichtung zur Anzahl der Mitglieder (für die Einrichtung von Gremien).**
Der Vorstand muss sicherstellen, dass die Zahl der Vereinsmitglieder zum Zeitpunkt der ersten ordentlichen Generalversammlung **mindestens sechzehn (16)** beträgt.
ist für die Durchführung der hierzu erforderlichen Arbeiten verantwortlich.
> **Begründung (wesentlich):** Vorstand gemäß TMK Artikel 84 **5 Hauptgeschäftsführer + 5 Stellvertreter**, Prüfung gemäß Artikel 86
> Der Vorstand besteht aus **3 Haupt- und 3 Ersatzmitgliedern** – insgesamt **16 Positionen**. Darüber hinaus gemäß TMK Artikel 78 die Mehrheit
> Anzahl der Mitglieder, Geschäftsführungen und Prüfungsausschüsse, die an der zweiten Sitzung teilgenommen haben, die wegen Nichterscheinens verschoben wurde
> **darf nicht weniger als das Doppelte** der Gesamtzahl der Mitglieder betragen** – d. h. **mindestens 16 Mitglieder**. Ein siebenköpfiger Verein erfüllt diese Schwelle
> Strukturell kann es nie bereitgestellt werden und **es endet automatisch gemäß TMK Artikel 87.**
> Aus diesem Grund ist die Entscheidung, ob es sich bei der Mitgliedschaft um eine juristische Person oder eine natürliche Person** handelt, keine bloße Wahl,
> Voraussetzung für die Existenz des Vereins ist: sieben juristische Personen = sieben Mitglieder = 16 Stellen können nicht besetzt werden.
**3.4 Antrag und Entscheidung.** Für die Mitgliedschaft ist ein schriftliches oder elektronisches Antragsformular auszufüllen.
Der Vorstand des Vereins nimmt Anträge auf Mitgliedschaft spätestens innerhalb von **dreißig Tagen** entgegen.
Es entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Antrags und teilt dem Antragsteller das Ergebnis schriftlich mit.
Berichte. Das Mitglied, dessen Antrag angenommen wird, wird im **Mitgliederregister** eingetragen, das zu diesem Zweck geführt wird.
Die Ablehnungsentscheidung muss begründet werden; Der Antragsteller kann in der ersten Mitgliederversammlung Einspruch erheben,
Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist endgültig.
**3.5 Amtsträger.** In der Gesetzgebung über die Haupt- und Ehrenmitglieder des Vereins
Die vorgeschriebenen Einschränkungen bleiben vorbehalten.
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### ARTIKEL 4 – AUSTRITT DER MITGLIEDSCHAFT
Jedes Mitglied hat das Recht, durch schriftliche Erklärung aus dem Verein auszutreten. Rücktritt des Mitglieds
Sobald die Petition beim Vorstand eintrifft, gilt das Austrittsverfahren als abgeschlossen. Aus der Mitgliedschaft
Durch den Austritt entfallen nicht die **angesammelten Schulden** des Mitglieds gegenüber dem Verein.
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### ARTIKEL 5 – AUSSCHLUSS DER MITGLIEDSCHAFT
**5.1** Situationen, die einen Ausschluss aus der Vereinsmitgliedschaft erfordern:
a) entgegen der Vereinssatzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung/des Vorstandes handeln,
b) Ständiges Vermeiden zugewiesener Aufgaben,
c) den Mitgliedsbeitrag trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von **[sechs] Monaten** zahlt,
d) den Beschlüssen der Vereinsorgane nicht nachzukommen,
e) Verlust der Mitgliedschaftsbedingungen (Artikel 3.3),
f) Bei Handlungen, die den Zweck, den Ruf oder die Solidarität zwischen den Mitgliedern des Vereins ernsthaft schädigen.
haben; schwere und nachgewiesene Misshandlung von Gästen oder Mitarbeitern,
g) **Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gemäß Artikel 26.**
**5.2** Im Falle der Feststellung einer der oben aufgeführten Situationen, durch Beschluss des Vorstands
kann aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung wird dem Mitglied **das Recht auf schriftliche Verteidigung** und die Verteidigung eingeräumt
Dafür sind mindestens fünfzehn Tage vorgesehen. Ausgetretene oder Ausgeschlossene aus dem Verein, Mitgliederregistrierung
werden aus dem Hauptbuch gelöscht und können keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen geltend machen.
**5.3** Dem ausgeschlossenen Mitglied ist die Entscheidung innerhalb von **dreißig Tagen** mitzuteilen.
kann beantragen, dass das Thema auf die Tagesordnung der ersten Generalversammlung gesetzt wird, indem er beim Vorstand einen schriftlichen Einspruch einlegt.
Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist endgültig.
**5.3-bis Betreiber-/Eigentümerwechsel (Übertragung).** Eigentümer, Mieter bzw
Wenn der Betreiber wechselt; **Rechtsnachfolger schriftlich innerhalb von 90 Tagen ab Änderungsdatum
Die Mitgliedschaft kann auf Antrag übernommen werden.** Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Antrag, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
endet und der Vorstand ergreift unverzüglich Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Mitglieder nicht unter die gesetzliche Mindestanzahl fällt.
Startet den Prozess der Aufnahme neuer Mitglieder.
**5.3ter Wenn die Mitgliederzahl unter 16 sinkt.** Wenn die tatsächliche Mitgliederzahl unter 16 sinkt**,
Der Vorstand beruft innerhalb von 30 Tagen eine außerordentliche Generalversammlung ein und setzt die Traktanden auf die Tagesordnung.
(a) Mitgliederakquiseplan, (b) Option zum Beitritt oder Zusammenschluss mit einer bestehenden Mutterorganisation/-vereinigung
nimmt die Gegenstände entgegen.
> **Begründung:** Gemäß TMK Artikel 78 und Artikel 87 beträgt das Quorum für die zweite Sitzung weniger als 16 Mitglieder.
> kann nicht erreicht werden und die Verbindung kann automatisch beendet werden. Diese Substanz verursacht einen bewussten Tod anstelle eines stillen Todes.
> erfordert Entscheidungsfindung.
**5.4 Nachträglicher Verlust des Qualifikationskriteriums (erworbenes Recht).** Sie können die Anzahl der Zimmer nach Ihrer Mitgliedschaft ändern.
Die Hauptmitgliedschaft des Unternehmens, die sich erhöht und die Grenze in Artikel 3.3/3 überschreitet, bleibt bestehen; Jedoch
[Dieses Mitglied kann nicht zum Vorstandsvorsitzenden gewählt werden / dieses Mitglied hat weiterhin Stimmrecht]. Von dieser Ausnahme
Die Zahl der begünstigten Mitglieder darf **1/4** der Gesamtzahl der Hauptmitglieder nicht überschreiten; Anwendungen übersteigen
Der Unterstützer wird in eine Mitgliedschaft umgewandelt.
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### ARTIKEL 6 – VEREINSORGANE
Organe des Vereins:
1. Generalversammlung,
2. Vorstand,
3. Aufsichtsrat.
Die Mitgliederversammlung nimmt Aufgaben wahr und übt Befugnisse aus, die keinem anderen Organ des Vereins zustehen.
Darüber hinaus werden durch Beschluss der Generalversammlung oder des Vorstandes **Arbeitsgruppen** (Gesetzgebung und Lizenz,
Werbung und Marketing, Ausbildung und Personal, Angebot und Kosten, Nachhaltigkeit)
**Beirat** kann gebildet werden; Dabei handelt es sich nicht um Vereinsorgane, sondern um Entscheidungsbefugnisse.
Es gibt keine.
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### ARTIKEL 7 – METHODE ZUR EINRICHTUNG DER GENERALVERSAMMLUNG, ZEITPUNKT DER SITZUNG UND EINRUFUNG UND SITZUNGSVERFAHREN
**7.1 Gründungsform.** Die Generalversammlung ist das befugtste Entscheidungsorgan des Vereins; beim Verein eingetragen
Er besteht aus **Hauptmitgliedern**.
**7.2 Sitzungszeit.** Generalversammlung,
- Treffen sich regelmäßig **alle drei Jahre**, **November–Februar**
*(außerhalb der Saison; Sitzungsquorum während der Saison kann tatsächlich nicht erreicht werden)*;
- In Fällen, die von der Geschäftsführung bzw. dem Prüfungsausschuss oder von Vereinsmitgliedern als notwendig erachtet werden
Auf schriftlichen Antrag von **einem Fünftel** tritt er innerhalb von **dreißig Tagen** außerordentlich zusammen.
> Die erste ordentliche Generalversammlung des Vereins findet **sechs Monate** ab dem Datum der Übernahme der Rechtspersönlichkeit statt.
> Dies erfolgt im Rahmen von (TMK Artikel 62).
**7.3 Einladungsverfahren.** Der Vorstand listet die zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigten Mitglieder auf.
regelt. Mitglieder, die zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt sind, müssen mindestens **fünfzehn Tage** im Voraus an dem Tag informiert werden, an dem
Zeit, Ort und Tagesordnung müssen in der Zeitung oder schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben werden.
Die Sitzung wird nach Bekanntgabe einberufen. Die Sitzung wurde mangels Mehrheit abgesagt.
Kann sie nicht durchgeführt werden, werden auch Tag, Uhrzeit und Ort der zweiten Sitzung angegeben. Erste
Der Zeitraum zwischen der Sitzung und der zweiten Sitzung darf nicht weniger als sieben Tage und nicht mehr als sechzig Tage betragen**.
**7.4 Ablauf der Versammlung.** Die Mitgliederversammlung wird mit der **absoluten Mehrheit** der teilnahmeberechtigten Mitglieder einberufen.
Bei Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins tagt er unter Zweidrittelmehrheit.
Wird die Sitzung mangels Mehrheit verschoben, findet sie in der zweiten Sitzung statt.
Mehrheit ist nicht erforderlich; Allerdings ist die Anzahl der an dieser Sitzung teilnehmenden Mitglieder, Verwaltungs- und Prüfungsausschüsse
**Darf nicht weniger als das Doppelte** der Gesamtzahl der Mitglieder betragen.
Die Liste der zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigten Mitglieder wird am Versammlungsort bereitgehalten;
Mitglieder nehmen an der Versammlung teil, indem sie sich mit ihren Ausweisdokumenten auf der Anmeldeliste eintragen. Treffen,
durch den Vorstandsvorsitzenden oder eines von ihm beauftragten Vorstandsmitglieds
wird eröffnet und ein Ratspräsident, [ein] Vizepräsident und [ein] Sekretär werden gewählt und der Rat wird gebildet.
entsteht. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Vorsitzenden des Rates; Protokoll des Gemeinderats
Es wird unterzeichnet und dem Vorstand übergeben.
**7.5 Treffpunkt.** Generalversammlungssitzungen, wo sich der Hauptsitz des Vereins befindet **Kemer
Dies erfolgt im Bezirk**.
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### ARTIKEL 8 – ABSTIMMUNGS- UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND FORMEN DER GENERALVERSAMMLUNG
**8.1** In der Generalversammlung hat **jedes Hauptmitglied eine Stimme**; die Mitgliederstimme persönlich zu nutzen
muss. **Stimme im Namen des Mitglieds der juristischen Person, durch den Vorsitzenden des Vorstands der juristischen Person oder
Die mit der Vertretung beauftragte Person nutzt es.**
> Die Anzahl der Zimmer, der Umsatz, die Sterne oder die Beitragshöhe des Unternehmens **ändern nicht die Anzahl der Stimmen.**
> Ehren- und Fördermitglieder können an Mitgliederversammlungen teilnehmen, aber nicht abstimmen.
**8.2** Bei der Generalversammlung erfolgt die Abstimmung, sofern nichts anderes beschlossen wird, **offen**; offen
Bei der Abstimmung kommt das vom Vorsitzenden des Rates festgelegte Verfahren zur Anwendung. **Organwahlen in geheimer Abstimmung**
ist erledigt.
**8.3** Beschlüsse der Generalversammlung werden mit der **absoluten Mehrheit** der an der Versammlung anwesenden Mitglieder gefasst.
Für folgende Entscheidungen ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich:
- Satzungsänderung und -kündigung: **2/3** Mehrheit der Teilnehmer (Artikel 24, 25),
- **Änderung der Hauptqualifikationskriterien für die Mitgliedschaft in Artikel 3.3: 2/3 der Gesamtzahl der Mitglieder
mehrheitlich.**
**8.4 Tagesordnung.** In der Generalversammlung werden nur die Tagesordnungspunkte besprochen.
Es muss jedoch schriftlich von **einem Zehntel** der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder besprochen werden.
Es ist zwingend erforderlich, dass die beantragten Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden.
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### ARTIKEL 9 – PFLICHTEN UND BEFUGNISSE DER GENERALVERSAMMLUNG
Folgende Themen werden von der Mitgliederversammlung besprochen und beschlossen:
1. Wahl der Vereinsorgane,
2. Änderung der Satzung des Vereins,
3. Beratung der Berichte der Geschäftsführung und des Prüfungsausschusses sowie Freispruch des Vorstands,
4. Erörterung des vom Vorstand erstellten Budgets und Annahme desselben in seiner jetzigen Form oder mit Änderungen,
5. **Festsetzung der Eintritts- und Jahresbeiträge und Zahlungsgrundsätze (Artikel 12),**
6. Kauf von für den Verein erforderlichen Immobilien oder Kauf bestehender Immobilien
Ermächtigung des Vorstands zum Verkauf,
7. Vom Vorstand zu erstellende Regelungen über die Tätigkeit des Vereins
geprüft und genehmigt, so wie es ist oder mit Änderungen,
8. Präsidenten und Mitglieder der Vereinsleitung und des Rechnungsprüfungsausschusses, die keine Amtsträger sind
für das zu entrichtende Honorar und Zulagen aller Art, Reisekostenzuschüsse und Entschädigungen sowie für die Leistungen des Vereins.
Festlegung der Tages- und Reisekostenbeträge, die den zuzuteilenden Mitgliedern zu zahlen sind,
9. Der Verein tritt dem Verband bei oder verlässt ihn, gründet einen Dachverband,
10. Die internationalen Aktivitäten des Vereins können Kontakte zu Verbänden oder Organisationen im Ausland umfassen.
Beitritt oder Austritt als Mitglied,
11. Der Verein **gründet ein Wirtschaftsunternehmen, eine Stiftung, ein Unternehmen oder einen Fonds** oder wurde gegründet
am Geschehen teilhaben,
12. Auflösung des Vereins,
13. Prüfung und Entscheidung über sonstige Vorschläge des Vorstandes,
14. Erfüllung weiterer in der Gesetzgebung festgelegter Pflichten durch die Generalversammlung.
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### ARTIKEL 10 – ORGANISATION, PFLICHTEN UND BEFUGNISSE DES VORSTANDS
**10.1 Organisation.** Der Vorstand besteht aus **fünf Haupt- und fünf Ersatzmitgliedern**, die von der Generalversammlung geheim ernannt werden.
wird durch Abstimmung gewählt. Die Amtszeit beträgt **[drei] Jahre.** Der Vorstand wird erstmals nach der Wahl gewählt.
Durch die Aufteilung der Aufgaben durch Beschluss in der Sitzung können der Präsident, der Vizepräsident, der Sekretär,
bestimmt den Schatzmeister und das Mitglied.
**10.2 Ausgewogenheit der Vertretung (Anti-Lock-in-Bestimmungen).**
- Direkt oder indirekt von derselben natürlichen oder juristischen Person verwaltet/Partner
Dem Vorstand kann **höchstens ein** Vertreter von Unternehmen angehören.
- Der Vorsitz im Verwaltungsrat kann von derselben Person **maximal [zwei] aufeinanderfolgende Amtszeiten** ausgeübt werden.
ausführbar.
- Im Vorstand müssen mindestens [zwei] Mitglieder aus anderen Stadtteilen als dem Zentrum von Kemer** vertreten sein.
es wird darauf geachtet; Wenn es keinen Kandidaten gibt, führt diese Bestimmung nicht zur Ungültigkeit der Wahl.
**10.3** Vakanz im Hauptvorstand aufgrund von Rücktritt oder aus anderen Gründen
In diesem Fall werden die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der Mehrheit der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen ernannt.
Ein Anruf ist zwingend erforderlich.
**10.4 Sitzung.** Der Vorstand kann jederzeit zusammentreten, sofern alle Mitglieder benachrichtigt werden.
Es kann eine Sitzung einberufen werden. **Mehr als die Hälfte** der Gesamtzahl der Mitglieder muss anwesend sein
Es wird mit gesammelt. Beschlüsse werden mit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder gefasst.
Der Vorstand trifft sich **mindestens alle [zwei] Monate**. Getroffene Entscheidungen werden im **Entscheidungsbuch** aufgezeichnet
Es wird von den Mitgliedern verfasst und unterzeichnet. Vorstandssitzungen, Aufnahme aller Mitglieder
Dies kann auch online erfolgen (Video und Audio); Die Minuten sind physisch
ist signiert.
**10.5 Pflichten und Befugnisse.**
1. Den Verein oder gegenüber einem seiner Mitglieder oder einem Dritten in dieser Hinsicht zu vertreten.
zu genehmigen,
2. Durchführung von Transaktionen bezüglich der Einnahmen- und Ausgabenkonten und Vorbereitung des Budgets für die nächste Periode.
vorbereiten und der Generalversammlung präsentieren,
3. die Geschäftsordnung des Vereins auszuarbeiten und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen,
4. Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Errichtung von Gebäuden oder Anlagen mit der von der Generalversammlung erteilten Befugnis.
einen Mietvertrag abschließen, ein Pfandrecht, eine Hypothek oder ein dingliches Recht begründen,
5. Mit Ermächtigung der Generalversammlung **Eröffnung einer Zweigniederlassung/Repräsentanz, Gründung eines Wirtschaftsunternehmens**
durchführen,
6. **Entscheidung über Mitgliedschaftsanträge, Führung des Mitgliederverzeichnisses, Löschung der Mitgliedschaft
um Transaktionen durchzuführen,**
7. **Erstellen und Ausführen von Förder-, Unterstützungs- und Projektanträgen; Vertragsabschluss in diesem Rahmen,**
8. Alle Entscheidungen zur Verwirklichung des Vereinszwecks zu treffen und umzusetzen,
9. Zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben und zur Nutzung der ihm durch die Gesetzgebung übertragenen Befugnisse,
10. **Der jährliche Tätigkeits- und Finanzbericht wird allen Mitgliedern jedes Jahr im [Januar] schriftlich vorgelegt.
senden** (Transparenzpflicht).
**10.6 Signaturberechtigung.** Assoziation; Allein der Vorsitzende bei Finanztransaktionen von mehr als [10.000] TL
**der Präsident und der Schatzmeister gemeinsam** vertreten und binden. Bankkonten und Verträge
Wird mit **doppelter Signatur** verwendet. **Der Präsident und der Schatzmeister können nicht aus demselben Unternehmen gewählt werden.**
**10.7 Unvereinbarkeit.** Mitgliedschaft im Verwaltungsrat; **Mitgliedschaft im Stadtrat/Landesrat,
Öffentlicher Dienst und Parteiführung innerhalb der Gemeinde oder des Bezirkshauptmannamtes**
unvereinbar. In diesem Fall endet automatisch das Amt des Mitglieds und an seine Stelle wird ein Ersatzmitglied berufen.
**10.8 Transparenz.** Entscheidungen des Vorstands werden im Entscheidungsbuch festgehalten und **innerhalb von sieben Tagen.
Alle Mitglieder** werden schriftlich oder elektronisch benachrichtigt.
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### ARTIKEL 11 – BILDUNG, PFLICHTEN UND BEFUGNISSE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES
**11.1** Der Rechnungsprüfungsausschuss wird von der Generalversammlung aus **drei Haupt- und drei Ersatzmitgliedern** gewählt. Pflicht
Die Amtszeit beträgt **[drei] Jahre.** Aufgrund des Rücktritts als Hauptmitglied des Prüfungsausschusses oder aus anderen Gründen
Im Falle einer Vakanz werden Ersatzmitglieder mit der Mehrheit der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen ernannt.
Ein Anruf ist zwingend erforderlich.
**11.1-bis Unabhängigkeit.** **Mindestens zwei** der wichtigsten Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Mitglieder des Vorstands.
keine Ausübung von Aufgaben und **keine verwandtschaftlichen oder partnerschaftlichen Beziehungen zu den Vorstandsmitgliedern**
wird aus der Mitte der Mitglieder gewählt.
**11.2** Aufsichtsrat; Verwirklichung des in der Satzung genannten Zwecks und Zwecks des Vereins
im Einklang mit den angegebenen Arbeitsthemen arbeiten, für die es weiterzuführen ist
ob die Bücher, Konten und Aufzeichnungen im Einklang mit den Gesetzen und der Vereinssatzung geführt werden.
gemäß den in der Vereinssatzung festgelegten Grundsätzen und Verfahren und **nicht länger als ein Jahr.
Es prüft in regelmäßigen Abständen** und berichtet die Prüfungsergebnisse in einem Bericht an den Vorstand und wenn dieser zusammentritt,
stellt es der Generalversammlung vor. Bei Bedarf beruft der Prüfungsausschuss die Mitgliederversammlung zu einer Sitzung ein.
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### ARTIKEL 12 – EINKOMMENQUELLEN DES VEREINS
Einnahmequellen des Vereins:
1. **Mitgliedsbeitrag:** Mitglieder müssen jährlich **[…]** TL als Aufnahmegebühr wie folgt zahlen:
Die Beiträge werden je nach Level erhoben. Die Generalversammlung kann eine Erhöhung oder Herabsetzung dieser Beträge beschließen.
ist autorisiert.
| Stufe | Unternehmensgröße | Jahresbeitrag (Empfehlung) |
|---|---|---|
| A | 1–15 Zimmer | [ … ] TL |
| B | 16–30 Zimmer | [ … ] TL |
| C | 31–60 Zimmer | [ … ] TL |
| D | Fördermitglied (Kammerfremder Betrieb) | [ … ] TL |
Die Höhe der Beiträge wird **jedes Jahr von der Generalversammlung auf Empfehlung des Vorstands** festgelegt.
ist bestimmt; Fällt die Mitgliederversammlung keinen Beschluss, werden die Beiträge auf den Vorjahresbetrag neu bewertet.
Es gilt der erhöhte Satz**.
Die Beiträge werden in [jährlichen Vorauszahlungen / zwei Raten] gezahlt; **[5 %]** Differenz wird bei Ratenzahlung erhoben.
**[25 %]** durch Vorstandsbeschluss für Geschäfte, die außerhalb der Saison länger als [4] Monate geschlossen bleiben
Möglicherweise gilt ein Rabatt. Der Eintrittspreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der Mitgliedschaft zu entrichten.
**Das Mitglied, das mit seinen Beiträgen mehr als 60 Tage verspätet, kann nicht von den mitgliederspezifischen Dienstleistungen des Vereins profitieren.
(Rahmenverträge, Rechtsberatung, Datenberichte, Schulungskontingente)
Der Leistungsanspruch erlischt automatisch;** er beginnt erneut, wenn die Zahlung erfolgt ist.
Für den Austritt aus der Mitgliedschaft gemäß Artikel 5.1/c ist eine **45-tägige schriftliche Mitteilung** erforderlich.
> Beiträge haben keinen Einfluss auf das Stimmrecht (Artikel 8.1).
2. Spenden und Zuwendungen, die natürliche und juristische Personen freiwillig an den Verein leisten,
3. Tee- und Abendessentreffen, Ausflüge und Unterhaltung, Aufführungen, Konzerte, organisiert vom Verein
Einnahmen aus Aktivitäten wie Sportwettkämpfen und Konferenzen,
4. Einkünfte aus dem Vereinsvermögen,
5. Zu sammelnde Spenden und Hilfen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sammlung von Hilfen,
6. Um die Einnahmen zu erwirtschaften, die der Verein zur Verwirklichung seines Zwecks benötigt.
Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit (**Wirtschaftsbetrieb**),
7. **Zuwendungen, Unterstützung und Projekteinnahmen von nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen,**
8. Sonstige Einkünfte.
> **Warnung zur Auslandshilfe:** Bei Erhalt von Hilfe aus dem Ausland, ohne **Hilfe zu erhalten
> erste** Meldung an die örtliche Behörde (Anlage 4) und die Hilfsbank
Erforderlich über >**; Andernfalls drohen hohe Bußgelder.
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### ARTIKEL 13 – GRUNDSÄTZE UND VERFAHREN DER BUCHFÜHRUNG DES VEREINS UND AUFZUHALTENDE BÜCHER
**13.1** Im Verein werden die Bücher auf **Geschäftskontobasis** geführt. Allerdings jährliches Bruttoeinkommen
Die in Artikel 31 der Vereinsverordnung festgelegte Grenze, die jährlich mit dem Neubewertungssatz aktualisiert wird
(**13.035.178,00 TL** für 2026) bei Überschreitung ab dem folgenden Abrechnungszeitraum
Die Bücher werden auf **Bilanzbasis** geführt. Im Falle einer Umstellung auf die Bilanzbasis
Bei Unterschreitung der oben genannten Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden im darauffolgenden Jahr
Von nun an können Sie zum Geschäftskonto zurückkehren. Unabhängig von der oben genannten Grenze
Auf Beschluss des Vorstandes kann eine Buchführung auf Bilanzbasis erfolgen. Gewerbebetrieb des Vereins
Im Falle der Eröffnung eines Buches für dieses Handelsunternehmen gemäß den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes.
bleibt erhalten.
**13.2 Zu führende Bücher (auf Geschäftskontobasis):**
a) Beschlussbuch, b) Mitgliederregisterbuch, c) Dokumentenbuch, d) Geschäftsbuch,
e) Empfangsdokumentenregister, f) Anlagebuch.
**13.3 Zertifizierung.** Die Bücher, die im Verein aufbewahrt werden müssen, **bevor Sie sie verwenden**
Die Beglaubigung erfolgt durch die Landesdirektion für zivilgesellschaftliche Beziehungen oder durch einen Notar. dieser Notizbücher
Die Nutzung der Bücher erfolgt bis zur Fertigstellung der Seiten und es erfolgt keine Zwischengenehmigung.
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### ARTIKEL 14 – EINNAHMEN- UND AUSGABENTRANSAKTIONEN DES VEREINS
**14.1** Vereinseinnahmen werden mit **Quittungsbescheinigung** eingezogen. Einnahmen des Vereins
Bei Einzug über Banken ist die von der Bank ausgestellte Quittung oder der Kontoauszug vorzulegen
Dokumente wie diese ersetzen Belegdokumente. Zu den Vereinskosten zählen Rechnungen und Einzelhandelsumsätze
Dies erfolgt mit Ausgabenbelegen wie Quittungen, Selbstständigkeitsbelegen.
**14.2** Empfangsunterlagen, die für die Erhebung der Vereinseinnahmen verwendet werden sollen, werden vom Vorstand eingereicht.
Auf Beschluss wird es in der Druckerei gedruckt. Die Personen, die Einkünfte beziehen, werden durch Beschluss des Vorstands bestimmt.
festgelegt und in ihrem Namen wird ein **Autorisierungszertifikat** ausgestellt.
**14.3** Die Person oder Personen, die im Namen des Vereins Einnahmen einziehen, müssen auch den Zeitraum der Befugnisse angeben.
Sie wird durch Beschluss des Vorstandes bestimmt.
**14.4 Bankpflicht.** Einzüge und Zahlungen, die den gesetzlich festgelegten Betrag überschreiten
Dies muss über Banken, PTT oder Finanzinstitute erfolgen. **Der gesamte Verein
Beiträge und Projekteinnahmen werden über das Bankkonto eingezogen.**
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### ARTIKEL 15 – ERKLÄRUNG
Jahresabschlussberichterstattung über die Aktivitäten des Vereins sowie die Einnahmen- und Ausgabentransaktionen für das Vorjahr
**Vereinserklärung** zu den Ergebnissen vom
Nach Genehmigung erfolgt innerhalb der **ersten vier Monate eines jeden Kalenderjahres (spätestens 30. April)** der Verein
Es wird vom Präsidenten über **DERBİS** an die zuständige lokale Behörde übergeben.
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### ARTIKEL 16 – BENACHRICHTIGUNGSPFLICHT
**16.1 Benachrichtigung über die Ergebnisse der Generalversammlung.** Ordentliche oder außerordentliche Generalversammlungen
Innerhalb der folgenden **dreißig Tage** wählte der Schulleiter den Vorstand, den Rechnungsprüfungsausschuss und andere Gremien
**Die Benachrichtigung über die Ergebnisse der Generalversammlung**, einschließlich der Mitglieder und Ersatzmitglieder, erfolgt an die örtliche Behörde.
Im Falle einer Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung; Generalversammlung
Protokoll, die alte und neue Fassung der geänderten Satzung, jede Seite des Vorstandes
Die endgültige Fassung der Satzung des Vereins, die von der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder unterzeichnet wurde, ist dieser Mitteilung beigefügt.
> *Hinweis: Obwohl dieser Zeitraum in der Vereinsverordnung auf 45 Tage erhöht wurde,
> Da dort 30 Tage stehen, werden in der Praxis 30 Tage zugrunde gelegt.*
**16.2 Benachrichtigung der Mitglieder (Dauerschuldverhältnis).** Der Verein benachrichtigt **diejenigen, die in die Mitgliedschaft aufgenommen werden, und diejenigen, deren Mitgliedschaft beendet wird.
**Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Identifikationsnummer der Bewerber**, **Annahme oder Kündigung
Benachrichtigt die Verbandseinheit, wo sich ihr Hauptsitz befindet, innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen** ab dem Datum
(Artikel 23 des Gesetzes Nr. 5253, Absatz hinzugefügt durch Gesetz Nr. 7226; Verordnung über Vereine Art. 92).
> **Achtung:** Diese Frist beginnt mit dem Datum, an dem **die Mitgliedschaft beginnt oder endet**, nicht mit der Generalversammlung und
> Es wird auch für die Gründungsmitglieder 45 Tage nach der Gründung geboren. Für diese Meldung ist der Vorstand verantwortlich.
> ernennt das Mitglied.
**16.3** Immobilienerwerb (30 Tage), Wohnsitzwechsel (30 Tage), Organ
Änderungen, Bezug von Hilfe aus dem Ausland (**im Voraus**) und sonstige gesetzliche Regelungen.
Meldungen erfolgen rechtzeitig.
**16.4 Übertragungspflicht.** Bei jedem Organwechsel spätestens innerhalb von **15 Tagen**
**Übergabeprotokoll** wird erstellt; **DERBİS-Benutzerinformationen, sechs obligatorisch
Hauptbuch, Banksignaturberechtigungen, Quittungsbestand, 5-Jahres-Dokumentenarchiv und aktuell
Verträge** werden namentlich gezählt. Das Protokoll wird im Beschlussbuch festgehalten.
**Der Vorstand gewährt mindestens einem Mitglied außer dem Vorsitzenden ** jeweils Zugang zu DERBIS/e-Government
Für die Meldepflicht werden ein **Verantwortlicher und ein Rechtsanwalt** bestimmt und diese Liste ist aufgeführt
Es ist eine Anlage zum Protokoll.
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### ARTIKEL 17 – INTERNE PRÜFUNG DES VEREINS
Die interne Revision kann durch die Mitgliederversammlung, den Vorstand oder die Prüfungskommission im Verein durchgeführt werden.
Prüfungen können auch von unabhängigen Prüfungsorganisationen durchgeführt werden, beispielsweise von der Generalversammlung oder dem Vorstand
oder eine Prüfung durch unabhängige Prüforganisationen, den Prüfungsausschuss, durchgeführt wurde
schließt die Haftung nicht aus. Durch den Aufsichtsrat **mindestens einmal im Jahr**
Der Verein wird geprüft.
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### ARTIKEL 18 – AUSLEIHVERFAHREN DES VEREINS
Im Bedarfsfall zur Erreichung des Vereinszwecks und zur Ausübung seiner Tätigkeit
Auf Beschluss des Vorstandes kann sie sich Geld leihen. Bei dieser Kreditaufnahme handelt es sich um den Kauf von Waren und Dienstleistungen auf Kredit.
Es kann in bar oder in bar erfolgen. Durch diese Kreditaufnahme erhöhen sich die Einnahmen des Vereins jedoch nicht.
in Beträgen, die mit seinen Mitteln nicht gedeckt werden können und den Verein in **Zahlungsschwierigkeiten** bringen
Mit Qualität geht das nicht. **[Bei Kreditaufnahmen, die 50 % der jährlichen Beitragseinnahmen übersteigen, entscheidet die Generalversammlung
Entscheidung erforderlich.]**
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### ARTIKEL 19 – ERÖFFNUNG EINER REPRÄSENTATIVE
Der Verein setzt einen Vorstand ein, um die Vereinstätigkeit dort durchzuführen, wo er es für notwendig erachtet.
kann auf Beschluss eine Repräsentanz eröffnen. Die Anschrift der Repräsentanz wird durch Beschluss des Vorstandes bestimmt.
schriftlich an die örtliche Verwaltungsbehörde dieses Ortes durch die dazu ernannte(n) Person(en).
Es wird als angegeben. Eine Vertretung in der Mitgliederversammlung des Vereins erfolgt nicht.
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### ARTIKEL 20 – GRÜNDUNG VON NIEDERLASSUNGEN (optional)
Der Verein kann Zweigstellen an Orten eröffnen, die der Beschluss der Generalversammlung für notwendig erachtet. [In der Gründungsphase
Die Eröffnung einer Filiale ist nicht vorgesehen; Dieser Artikel wird bei zukünftigem Bedarf implementiert.
bearbeitet.]
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### ARTIKEL 21 – ARBEITSGRUPPEN UND BEIRAT
**21.1** Der Vorstand besteht aus Mitgliedern für die in Artikel 2 aufgeführten Arbeitsgebiete.
**kann Arbeitsgruppen gründen**. Jede Arbeitsgruppe besteht aus einem Vorstandsmitglied.
arbeitet unter der Koordination des Unternehmens und legt dem Vorstand **alle sechs Monate** einen schriftlichen Bericht vor.
**21.2** Vorstand; Tourismus, Recht, Finanzberatung, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung
Es kann ein **Beirat** gebildet werden, der aus Personen unterschiedlicher Fachrichtungen besteht. Beirat
Seine Mitglieder müssen nicht Mitglieder des Vereins sein; sie haben kein Stimmrecht.
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### ARTIKEL 22 – INTERESSENKONFLIKT DER MITGLIEDER UND TRANSPARENZ
**22.1** Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats; er selbst, seine Frau, [erster Grad]
bei der Erörterung von Angelegenheiten, an denen seine Verwandten oder Unternehmen, deren Partner er ist, beteiligt sind, und
können nicht in die Abstimmung einbezogen werden; Die Situation wird dem Vorstand gemeldet und dieser Sachverhalt wird im Entscheidungsbuch festgehalten.
**22.2** Mindestens für Käufe von Waren und Dienstleistungen im Wert von mehr als **[50.000] TL**, die im Namen des Vereins getätigt werden
**[drei] Angebote** gehen ein und die Angebote werden dem Entscheidungsbuch hinzugefügt.
**22.3** Vorstandsmitglieder und Vereinsmitarbeiter geben die kommerziellen Informationen weiter, die sie von den Mitgliedern erhalten haben.
ist zur Geheimhaltung der Informationen verpflichtet.
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### ARTIKEL 23 – WIE DIE VERORDNUNG GEÄNDERT WIRD
Änderungen der Satzung können durch Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Verordnungsänderung in der Generalversammlung
**2/3 der Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung teilnahme- und stimmberechtigt sind
Mehrheit** wird angestrebt. Für den Fall, dass die Versammlung mangels Mehrheit verschoben wird
In der zweiten Sitzung ist keine Mehrheit erforderlich. Allerdings ist die Anzahl der an dieser Sitzung teilnehmenden Mitglieder, des Managements und
Rechnungsprüfungsausschüsse dürfen nicht weniger als das Doppelte der Gesamtzahl ihrer Mitglieder umfassen. Erforderlich für Satzungsänderung
Der Mehrheitsbeschluss beruht auf den Stimmen der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder.
**2/3**. Die Abstimmung über Satzungsänderungen erfolgt offen in der Generalversammlung.
> **Ausnahme:** Um die ursprünglichen Qualifikationskriterien für die Mitgliedschaft gemäß Artikel 3.3 zu ändern
> **Eine Zustimmung von 2/3 der Gesamtzahl der Mitglieder** ist erforderlich; Diese Rate verringert sich im zweiten Treffen nicht.
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### ARTIKEL 24 – BEENDIGUNG DER VEREINIGUNG UND LIQUIDATION SEINER VERMÖGENSWERTE
Die Mitgliederversammlung kann jederzeit die Auflösung des Vereins beschließen. In der Mitgliederversammlung wurde die Frage der Kündigung besprochen
**2/3 der Mitglieder, die das Recht haben, an der Generalversammlung zur Diskussion teilzunehmen und abzustimmen
Mehrheit** wird angestrebt. Für den Fall, dass die Versammlung mangels Mehrheit verschoben wird
In der zweiten Sitzung ist keine Mehrheit erforderlich. Allerdings ist die Anzahl der an dieser Sitzung teilnehmenden Mitglieder, des Managements und
Rechnungsprüfungsausschüsse dürfen nicht weniger als das Doppelte der Gesamtzahl ihrer Mitglieder umfassen. Es kann eine Kündigungsentscheidung getroffen werden
Der für die Versammlung erforderliche Mehrheitsbeschluss wird von den anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern getroffen.
**2/3** der Stimmen.
Wenn die Generalversammlung die Auflösung beschließt, ist die Liquidation der Gelder, des Eigentums und der Rechte des Vereins abgeschlossen.
Die Durchführung erfolgt durch den Liquidationsausschuss, der aus Mitgliedern des Vorstandes besteht. Liquidationsverfahren, Generalversammlung
Ab dem Datum, an dem die Entscheidung getroffen wurde oder die automatische Kündigung rechtskräftig wurde.
beginnt. Während des Liquidationszeitraums lautet der Name des Vereins bei allen Transaktionen „**Kemer Boutique in Liquidation“.
und Small Accommodation Businesses Association**“ verwendet.
Das Geld, das Eigentum und die Rechte des Vereins, **[Die im Bezirk Kemer tätige Organisation, deren Zweck am nächsten kommt
an einen Verein / touristische Bildungsaktivitäten der Gemeinde Kemer / einen Tourismusberuf
Es wird auf das Gymnasium übertragen]**. Alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Liquidation werden im Liquidationsbericht und aufgeführt
Liquidationsverfahren, zusätzliche Verfahren, die von den örtlichen Verwaltungsbehörden aus berechtigtem Grund angeordnet werden.
Die Fertigstellung erfolgt innerhalb von **drei Monaten**, ohne Fristen.
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### ARTIKEL 25 – EINHALTUNG DES WETTBEWERBSRECHTS (VERBINDLICHE INTERNE REGEL)
**25.1** Der Verein arbeitet in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs.
In Verbandssitzungen, Korrespondenzen, Arbeitsgruppen und Kommunikationskanälen
**Die folgenden Themen können nicht diskutiert, geteilt oder entschieden werden:**
a) **aktuelle oder zukünftige Zimmerpreise**, Preislisten, Rabatte, Provisionen der Mitglieder
oder die Zinsen erhöhen,
b) **Kapazitäts-, Belegungsziel- oder Angebotsbeschränkungspläne** der Mitglieder,
c) **Kunden-, Markt-, Agentur- oder Regionsfreigabe**,
d) Entscheidung, mit einem bestimmten Lieferanten, einer bestimmten Agentur oder Plattform keine Geschäfte zu machen (Boykott)**,
e) Gemeinsames Verhalten in Ausschreibungs- oder Angebotsprozessen.
**25.2** Wenn eines dieser Probleme in Besprechungen auftritt, die Person, die die Besprechung leitet
**Unterbricht sofort das Thema und hält die Situation im Protokoll fest.** Das Mitglied, das darauf besteht, wird aus der Sitzung entfernt.
und es können Maßnahmen gemäß Artikel 5.1/g ergriffen werden.
**25.3** Datenstudien im Rahmen von Artikel 2/g sind nur **retrospektiv, zumindest [3]
Dies geschieht mit aggregierten Daten aus dem Unternehmen, die nicht auf Geschäftsbasis getrennt werden können**.
**25.4** Dieser Artikel wird bei der Eröffnung jeder Generalversammlung verlesen und im Protokoll festgehalten.
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### ARTIKEL 25-bis – GRENZEN DER PERSONALARBEIT
Die Personalaktivitäten des Vereins beschränken sich auf Schulungen, Zertifizierungen, Praktika und berufsbegleitende Schulungen.
Koordinierung von Programmen, Vermittlung von Erasmus+- und İŞKUR-Programmen und Arbeitssuchender-Arbeitgeber
Der Abgleich ist beschränkt auf**.
Verein; **Lohnspanne, Mindest-/Höchstlohnempfehlung, Lohnvergleichsliste, Sozialleistungen
kann den Standard nicht setzen**; **„Keine Wilderei“ zwischen Mitgliedern**
oder eine Vereinbarung vom Typ „Einstellung mit Zustimmung des früheren Arbeitgebers“ anbieten, erleichtern oder eingehen.
kann es nicht aufzeichnen. Solche Angelegenheiten fallen in den Anwendungsbereich von Artikel 25 und Verstöße können gemäß Artikel 5.1/g strafrechtlich verfolgt werden.
ist der Grund für die Entfernung.
> Grundlage: Wettbewerbsbehörde, **Richtlinie zu Wettbewerbsverstößen auf Arbeitsmärkten**
> (21.11.2024, Entscheidung 24-49/1087-RM(4)) – solche Vereinbarungen **Verletzung des Zwecks**
> werden gezählt und auch die Beschlüsse der Unternehmensvereinigung einbezogen.
### ARTIKEL 25-ter – KOSTENPFLICHTIGE DIENSTLEISTUNGEN UND WIRTSCHAFTLICHES UNTERNEHMEN
Der Verein kann seinen Mitgliedern oder Dritten keine Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, sondern
**Dies ist mit einem gesonderten und eindeutigen Beschluss der Mitgliederversammlung möglich**. Gemeinsame Beschaffungsbemühungen der Organisation
In der ersten Phase wird es als **reine Verhandlungskoordinierung** durchgeführt; Zahlungen direkt
Es findet zwischen dem Mitglied und dem Anbieter statt, **über den Verein fließt kein Gewinn oder Provision**.
> **Begründung:** Kontinuierliche bezahlte Tätigkeit schafft **Wirtschaftsunternehmen**; in dieser Situation
> Körperschaftssteuer, monatliche Mehrwertsteuer, vorläufige Steuer und separate Buchverbindlichkeiten beginnen. Saisonal
> Die Tätigkeit gilt auch als „kontinuierlich“ und die Erbringung von Dienstleistungen zum Selbstkostenpreis stellt keine Befreiung dar.
### ARTIKEL 26 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Personenbezogene Daten des Vereins, der Mitglieder und Bewerber sind in der Personendaten-Nr. 6698 enthalten
Gemäß Schutzgesetz nur Mitgliedschaftsgeschäfte, Vereinstätigkeiten
Verarbeitungen zum Zweck der Durchführung und Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Vorstand,
erstellt den Informationstext und die Richtlinien zur Datenspeicherung/-vernichtung und veröffentlicht diese auf der Website des Vereins.
veröffentlicht.
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### ARTIKEL 26-bis – POLITISCHE NEUTRALITÄT
Der Verein **kann keine politische Partei unterstützen** und leistet keine finanzielle Unterstützung oder Spenden an politische Parteien.
**, Partyaktivitäten dürfen nicht in den Namen, das Logo, die Ressourcen oder die Kommunikationskanäle des Vereins aufgenommen werden.
kann nicht teilnehmen. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf die individuellen politischen Rechte der Mitglieder.
### ARTIKEL 26 – SPRACHE
Die Bücher und die offizielle Korrespondenz des Vereins werden in **Türkischer Sprache** geführt und der verbindliche Text befindet sich in der Satzung.
**Türkischer** Text. Zur Information ausländischer Mitglieder und Unterstützer, deutscher und
Englische Studienübersetzungen können angefertigt werden; Diese Übersetzungen sind nicht verbindlich.
### ARTIKEL 27 – FEHLENDE BESTIMMUNG
In Angelegenheiten, die nicht in dieser Charta aufgeführt sind, gelten das **Vereinsgesetz, das türkische Zivilgesetzbuch** und diese Gesetze
**Vereinsverordnung** und andere relevante Gesetze, die in Bezug auf Vereine erlassen wurden
Es gelten die diesbezüglichen Bestimmungen.
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### VORÜBERGEHENDER ARTIKEL 1 – INTERIMSVERWALTUNGSRAT
Er vertritt den Verein in der ersten Vereinsversammlung bis zur Bildung der Vereinsorgane und
Die Mitglieder des **vorübergehenden Vorstands**, die die Angelegenheiten und Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verein durchführen, sind unten aufgeführt:
angegeben:
| # | Vorname Nachname | Mission | Geschäft |
|---|---|---|---|
| 1 | […] | Präsident | […] |
| 2 | […] | Vizepräsident | […] |
| 3 | […] | Sekretär | […] |
| 4 | […] | Schatzmeister | […] |
| 5 | […] | Mitglied | […] |
---
### GRÜNDUNGSMITGLIEDER
| # | Vorname Nachname / Handelsname | TR-Identitätsnummer / MERSİS | Geschäft | Unterschrift |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Ali Nail Kılıç | […] | Tuncer Garden Hotel | |
| 2 | Erendiz Hamamcıoğlu | […] | Erendiz Garden Hotel | |
| 3 | Murat Gökhan | […] | Mamas Hotel Camyuva | |
| 4 | Murat Erbaş | […] | Infinity-Hotel | |
| 5 | Ada Şeker | […] | Ada Apart Hotel | |
| 6 | Sinan Ulusan | […] | Ada Apart Hotel | |
| 7 | Ali Gökkaya | […] | Amsterdam Hotel | |
| 8 | […] | […] | Nuturella Hotel | |
| 9 | […] | […] | […] | |
| 10 | […] | […] | […] | |
> **Warnung:** Die Mindestanzahl an Gründern beträgt **7**. **Es wird empfohlen, mit 9–11 Gründern zu beginnen**;
> Eine fehlende Unterschrift oder ein fehlendes Dokument stoppt den gesamten Prozess. Darüber hinaus sind in der ersten Generalversammlung 5 Schulleiter + 5
> Da Ersatzgeschäftsführung und 3 Haupt- + 3 Ersatzprüfungsvorstandsmitglieder gewählt werden müssen,
> **Es ist zwingend erforderlich, innerhalb von sechs Monaten mindestens 16 Originalmitglieder zu erreichen**.
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*Die Satzung besteht aus […] Seiten und 27 Artikeln. Jede Seite wird von allen Gründungsmitgliedern erstellt.
Sie wird unterzeichnet und in zweifacher Ausfertigung als Anlage zur Niederlassungserklärung eingereicht.*
